Pressemitteilung in Bezug auf die Abschaffung des Gesetzes, durch den französischen Verfassungsrat, worin Ereignisse ohne gerichtlichen Urteil als Völkermord bezeichnet wurden und der für die Leugnung dieser Völkermorde eine Strafe vorsah

Republik Türkiye Außenministerium 27.01.2017

Nr.: 30, 27. Januar 2017

Der französische Verfassungsrat hat mit ihrer Entscheidung von gestern (26. Januar) die Änderungen, die am 22. Dezember 2016 vom französischen Parlament bezüglich des Gesetzes über die Gleichstellung und Bürgerschaft verabschiedet wurden aufgehoben. Der Verfassungsrat wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass diese Änderung gegen die Meinungsfreiheit und der französischen Verfassung wäre, den Rahmen der Leugnungsstrafen für Ereignisse, die gerichtlich nicht als Völkermord bestätigt sind, zu erweitern.

Der französische Verfassungsrat zeigte mit dieser Entscheidung, die im Einklang mit ihrer Entscheidung von 2012 ist und die gleichzeitig bezüglich der umstrittenen historischen Ereignisse in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Türkei ist, ihre Loyalität an die Herrschaft des Rechts und an die Meinungsfreiheit, die ein unverzichtbares Element der Demokratie ist.

Diese Entscheidung ist im Hinblick auf die Abschaffung der rechtswidrigen Einschränkungen, aus innenpolitischen Bedenken, für die Debatten über die umstrittenen historischen Ereignisse, ein wichtiger rechtlicher Gewinn.

Wir hoffen, dass diejenigen Kreise, die solche Konflikte für ihre politischen Zwecke ausnutzen möchten, die notwendige Lehre aus dieser Entscheidung ziehen werden.

Atatürk

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