Nr.: 361, 22. November 2017, Zum Urteil der ICTY im Fall Mladic

Republik Türkiye Außenministerium 22.11.2017

Das Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) hat Ratko Mladic wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verstößen gegen die Gesetze oder Gebräuche des Krieges und anderen Verbrechen, die er zwischen den Jahren 1992-1995 während des Krieges in Bosnien-Herzegowina begangen hat, zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Urteil der ICTY im Fall Mladic ist daher von Bedeutung, dass es darlegt, dass Gerichte, die ausschließlich für jene Fälle zuständig sind, keine Straffreiheit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zulassen.

Wir hoffen, dass dieses Urteil dem sozialen Frieden und der Versöhnung in Bosnien-Herzegowina dienen und ein Beispiel bilden wird, um ähnliche Verbrechen in den bestehenden Konflikten in verschiedenen Regionen der Welt zu vermeiden.

Atatürk

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