FA-77, 29. November 2018, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zur Ablehnung unseres Auslieferungsantrags für die FETÖ-Mitglieder Hamdi Akın İpek, Talip Büyük, Ali Çelik und Mustafa Yeşil durch das Londoner Amtsgericht Westminster

Republik Türkiye Außenministerium 29.11.2018

Gestern (28. November) wurde unser Antrag auf Auslieferung von Hamdi Akın İpek, Ali Çelik, Talip Büyük und Mustafa Yeşil an die Türkei vom Richter in der Verhandlung des Londoner Amtsgericht Westminster abgelehnt.

Die Begründung des Gerichts, unseren Auslieferungsantrag abzulehnen, ist völlig unbegründet.

Wir erwarten eine rasche Rückkehr dieser Personen in die Türkei, um sie vor den türkischen Gerichten vor Gericht zu stellen, die zu den prominenten Mitgliedern der Fetullahistischen Terroristenorganisation gehörten, welche den verräterischen Putschversuch vom 15. Juli durchführte, bei dem 251 unschuldige Bürger ums Leben kamen und Tausende verletzt wurden. Wir sind entschlossen, unsere Bemühungen auf diese Weise fortzusetzen.

Den britischen Behörden gegenüber wurde nachdrücklich betont, dass die Entscheidung des Gerichts von Westminster, das die Auslieferung der Angeklagten an unser Land verweigerte, inakzeptabel und zutiefst enttäuschend war.

Atatürk

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