FA-79, 21. Dezember 2019, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zu der Erklärung der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs

Republik Türkiye Außenministerium 21.12.2019

Wir begrüßen die Erklärung der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Fatou Bensouda, dass es eine angemessene Grundlage für die Schlussfolgerung gibt, wonach Israel im besetzten Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, und im Gazastreifen Kriegsverbrechen begangen hat, und es notwendig ist, eine Untersuchung dieser Taten durchzuführen.

Um die jahrzehntelange Ungerechtigkeit in Palästina zu beenden, ist es wichtig, den Palästinensern internationalen Schutz zu gewähren und Israel für seine Menschenrechtsverletzungen und seine Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Andernfalls wird Israel diese Verbrechen weiterhin mit einem Gefühl der Straflosigkeit begehen, das durch die bedingungslose Unterstützung einiger Drittländer verstärkt wird.

In diesem Zusammenhang ermutigen wir den Internationalen Strafgerichtshof, eine Untersuchung in dieser Angelegenheit einzuleiten, und rufen die gesamte internationale Gemeinschaft auf, die zu diesem Zweck zu ergreifenden Maßnahmen zu unterstützen.

Die Aussagen bestimmter Länder, die Komplizen Israels bei seinen Verstößen gegen das Völkerrecht waren und sind, haben daher keinerlei Wert.

Atatürk

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