Nr.: 49, 6. Februar 2021, Pressemitteilung zur Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs über seine Zuständigkeit für die besetzten palästinensischen Gebiete

Republik Türkiye Außenministerium 06.02.2021

Wir begrüßen die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) über seine Zuständigkeit für die palästinensischen Gebiete, einschließlich des seit 1967 von Israel besetzten Ost-Jerusalem.

Diese Entscheidung des IStGH ist ein bedeutender Schritt, um Israel für seine Verbrechen in den palästinensischen Gebieten zur Rechenschaft zu ziehen und diejenigen zu ermitteln, die für diese Verbrechen verantwortlich sind.

Die IStGH-Entscheidung wird auch zur Umsetzung der Resolution zum Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung beitragen, die in der UN-Generalversammlung unter Federführung der Türkei während ihrer Gipfelpräsidentschaft der Organisation für Islamische Zusammenarbeit verabschiedet wurde.

Die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft für diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, um eine Abschreckung gegen Israels übermäßigen und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt gegen das palästinensische Volk zu erzielen.

Atatürk

Montag - Freitag

08:30 - 16:30

Parteienverkehr: Wochentags (außer an gesetzlichen Feiertagen) zwischen 09:00-14:00 Uhr. Für konsularische Angelegenheiten müssen Sie im Voraus unter www.konsolosluk.gov.tr einen Termin vereinbaren.
01.01.2026
06.01.2026
20.03.2026
06.04.2026
01.05.2026
14.05.2026
25.05.2026
27.05.2026
04.06.2026
26.10.2026
29.10.2026
08.12.2026
25.12.2026