FA-49, 16. Dezember 2021, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Botschafter Tanju Bilgiç, auf eine Frage zum Urteil des Bundesgerichtshofs zum Fall des NSU

Republik Türkiye Außenministerium 16.12.2021

Das Urteil des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der Revision des Urteils des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2018 im Fall der NSU-Serienmorde ist besorgniserregend. Tatsächlich verstärkt dieses Urteil den Eindruck, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht die Strafe erhalten, die sie verdienen, und dass die wahren Dimensionen der NSU-Organisation unaufgeklärt bleiben werden.

Obwohl die Justiz natürlich unabhängig ist, hat das Urteil das Wesen der von einer rassistischen Bande begangenen Serienmorde nicht vollständig geklärt, das Gewissen der Familien der Opfer nicht beruhigt und das Vertrauen in die Justiz beschädigt.

Das Urteil zeigt, dass Deutschland die Bedrohung durch Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Islamophobie ernster nehmen sollte.

Atatürk

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